Benedikt Hartl
Das nationalsozialistische Willensstrafrecht
Berliner Beiträge zur Rechtswissenschaft [ISSN
1610-5737], Bd. 4
Berlin 2000, 400 Seiten, € 27,61; ISBN 978-3-934479-27-2
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Über das Buch:
Die Lehre vom nationalsozialistischen Willensstrafrecht
stellte eine betont subjektivistische Strafrechtstheorie
dar, die
in der Zeit des Nationalsozialismus als Reformprogramm für
das materielle Strafrecht und dabei insbesondere für
den Allgemeinen Teil des RStGB (Reichsstrafgesetzbuch) von
1871 ausersehen war. Nachhaltig propagiert von Roland Freisler,
dem späteren Präsident des Volksgerichtshofs,
und von der amtlichen Strafrechtskommission des Reichs-justizministeriums,
verlagerte das Willensstrafrecht den Schwerpunkt strafrechtlicher
Betrachtung auf die Schuld des Täters. Anders als im
bisher geltenden RStGB sollten Strafbarkeit und Strafzumessung
nicht mehr vom Eintritt des schädigenden Taterfolges,
sondern von der Intensität der in der Straftat zum
Ausdruck gekommenen, verbreche-rischen Willensschuld
des Täters abhängen.
Der Verfasser analysiert die Entstehung und die Reformforderungen
des Willensstrafrechts sowie die Frage, ob Grundideen der
Lehre im Strafrecht nach 1945 fortgewirkt haben.
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das nationalsozialistische
Willensstrafrecht den Höhepunkt einer Strafrechtssubjektivierung
darstellte, die lange vor der NS-Epoche eingesetzt hatte
und nach deren Ende nicht aufgegeben wurde. Sie richtet
sich vorrangig an die Strafrechtswissenschaft, um ein Bewusstsein
für die geradezu organische Eingliederung des nationalsozialistischen
Willensstrafrechts in die allgemeine, von zunehmender Subjektivierung
getragene Strafrechtsgeschichte zu schaffen.
Über den Autor:
Dr. Benedikt Hartl, geb. 1970 in München; 1991: Studium
der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg;
1996: Erstes Juristisches Staatsexamen, gleichzeitig Beginn
mit der vorliegenden Promotion; 1997: Referendar des Landes
Berlin; 1999: Zweites Juristisches Staatsexamen, folgend
der Abschluss der Promotion; mittlerweile tätig als
Rechtsanwalt in Berlin.